2. Wahlprüfstein "Musikalische Bildung außerhalb von Schulen"

Frage

Jedes Kind hat gemäß UN-Charta der Menschenrechte ein Recht auf kulturelle Bildung. Wie stellt sich Ihre Partei die Umsetzung eines Musikschulfördergesetzes vor? Wie planen Sie die die Musikszene in den schulischen Ganztag einzubinden? Wie wollen Sie die Musikpädagogik in Krippe + KiTa stärken?

Antworten

CDU

Die Einführung eines Musikschulfördergesetzes ist eine Forderung im Wahlprogramm der CDU (Kapitel 8.10). Wir werden einen ersten Gesetzentwurf erstellen, ihn in enger Abstimmung mit Ihnen und weiteren Institutionen aus dem Bereich der Musik überarbeiten und letztlich als Gesetz verabschieden. Zudem ist es wichtig, im Landeshaushalt ausreichend Finanzmittel bereitzustellen. Auch darum kümmern wir uns. Außerschulische kulturelle Lernorte sollen ihren Stellenwert behalten und als besondere Lernräume dienen. Dazu soll die Vernetzung ausgebaut werden. Für den schulischen Ganztag wollen wir eine engere Verzahnung mit außerschulischen Organisationen, u.a. Einbindung der Partner aus der kulturellen Bildung. Musikschulen sollen in allen Kreisen ausgebaut werden, insbesondere auch mit Ganztagsangeboten. Wir möchten, dass Kinder von Anfang an zur Musik hingeführt werden. Musikpädagogik braucht gutes Personal und Partner aus der kulturellen Bildung, diese „Ressourcen“ wollen wir stärker nutzen.

SPD

Wir haben in der abgelaufenen Legislaturperiode in Absprache mit den Musikverbänden einen Entwurf für ein Musikschulgesetz eingebracht. Von Seiten der Koalitionsfraktionen kamen dazu keine Verbesserungsvorschläge, sondern lediglich eine Ablehnung. Wir werden deshalb in der Regierungsverantwortung zeitnah einen neuen Anlauf für ein Musikschulfördergesetz unternehmen, den wir erneut mit dem Verband der Musikschulen und dem Landesmusikrat vorher erörtern werden.

Gerade für die Ausgestaltung der Ganztagsschule sind Kulturschaffende und ihre Organisationen und Einrichtungen von entscheidender Bedeutung. Eine enge Zusammenarbeit muss auch mit den Kindertagesstätten zur Selbstverständlichkeit werden. Das erfordert auch ein zusätzliches finanzielles Engagement, damit diese Zusammenarbeit nicht an der zeitlichen Unvereinbarkeit von Ehrenamt und Berufstätigkeit scheitert.

Das erst kürzlich vorgestellte „Kompetenzzentrum für musikalische Bildung Schleswig- Holstein“ ist natürlich noch nicht evaluiert, aber aus unserer Sicht ein richtiger Ansatz.

Grüne

Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an. Einem Musikschulfördergesetz stehen wir positiv gegenüber. Es macht allerdings nur dann Sinn, wenn es mit einem tatsächlichen Aufwuchs an Fördermitteln und entsprechender Dynamisierung versehen wird. Wir wollen in der kommenden Wahlperiode einen neuen Anlauf für ein solches Gesetz nehmen. Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wollen wir vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote u.a. zusammen mit Musikschulen/Musiker*innen auf den Weg bringen. Wir wollen die Hinführung zur Musik in Krippen und Kitas durch gezielte Ausbildung der Erzieher*innen und externe Angebote fördern.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen die Ausbildung des musikalischen Nachwuchses an den Musikschulen zukunftsorientiert ausbauen, fördern und sicherstellen., z.B. über eine bessere finanzielle Ausstattung der Ganztagsschulen, damit verstärkt Kooperationen mit Musikschulen eingegangen werden können. Ein Musikschulfördergesetz kann eine Möglichkeit sein, die Musik und den Musikunterricht im Land zu fördern. Bei der Ausgestaltung würde es vor allem darauf ankommen, dass die ergriffenen Maßnahmen zu einer verlässlichen und planbaren Finanzierung führen. Nur so können Fachkräfte für ein dauerhaftes Engagement gewonnen werden und damit die musikalische Bildung langfristig und dauerhaft verbessert werden. Wichtiger als die feste Institutionalisierung über ein Gesetz ist der gemeinsame politische Wille, für die musikalische Bildung mehr Mittel bereit zu stellen.

SSW

SSW und SPD haben 2021 gemeinsam ein Gesetz über die Musikschulen eingebracht, um eine gesetzliche Grundlage für die öffentlichen Musikschulen zu schaffen und die Musikschulaufgaben gesetzlich abzusichern. Durch das Anhörungsverfahren haben wir als Partei Einiges lernen können. In der nächsten Legislaturperiode plädieren wir daher dafür, das Verfahren neu anzugehen. In einem neuen Anlauf würden wir den Rahmen erweitern und ein Musikschulfördergesetz oder ein Kulturfördergesetz für nachhaltig wirksame und verbindliche Förderstrukturen befürworten und die maßgeblichen Finanzierungsfragen von Anfang an mitdenken. Konkrete Ressourcenzuweisungen sind in dieser Frage wichtig. Wir fordern eine verlässliche Finanzierung, die die bestehenden Standorte stärkt und es ermöglicht, das Netz der Musikschulen weiter auszubauen. Im schulischen Ganztag wollen wir Unterricht und außerunterrichtliche Angebote z. B. von Musikschulen durch verbindliche Konzepte verbinden.