UPDATE: Alles geht! (ab dem 03. April)
Mit der neuen Landesverordnung (Gültigkeit ab den 03. April 2022) werden alle Vorschriften aufgehoben. Lediglich Empfehlungen werden noch ausgesprochen, die wir weiter unten auflisten.
(Bitte beachten Sie, dass auch diese Aufstellung nicht rechtsverbindlich ist und wir keine Gewähr übernehmen. Beim Studium der Verordnung lesen Sie bitte auch die Hinweise und Erläuterungen am Ende der Website der Landesregierung.)
Für wen gilt die neue Verordnung?
Die neue Verodnung bezieht sich wieder auf alle musikalischen Aktivitäten außerhalb der Schule. Für die Schule gilt die entsprechende Verordnung vom 17. Januar 2022.
Profis müssen ggf. zusätzlich die Bedingungen für den Arbeitsschutz nach VBG Vorgaben beachten.
Die allgemeinen Empfehlungen
- Es wird empfohlen in Innenräumen eine Maske zu tragen (§2 Absatz 1)
- Es wird empfohlen sich an die Hinweise und Empfehlungen der "zuständigen öffentlichen Stellen" zu orientieren (§2 Absatz 2 und §4 Absatz 2 Satz 1)
- Veranstalter*innen wird empfholen folgende Maßnahmen zu gewährleisten: (§4 Absatz 2 Satz 2)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette
- Desinfektionsspender bereitstellen
- Oberflächen und WCs reinigen
- regelmäßig lüften
- Veranstalter*innen wird außerdem empfohlen auf einem Aushang auf folgende Punkte hinzuweisen: (§4 Absatz 3)
- die Gewährleistung der 4 Maßnahmen (Niesetikette, Desinfektionsspender, Oberflächenreinigung, Lüftung)
- Ausschluss von der Veranstaltung bei "Zuwiderhandlung"
- eventuell auf das Tragen einer Maske
- Veranstalter*innen wird empfohlen den Check-In per Corona-Warn-App zu ermöglichen (§4 Absatz 3 Satz 2)
Alle weiteren Empfehlungen und Vorschriften beziehen sich auf besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.