Stärkung des Musikunterrichts insbesondere in Grund- & Gemeinschaftsschulen (Umfang, Lehrkräfte: s.u.; räumliche, instrumentale und mediale Ausstattung)
Mehr Wochenschulstunden Musikunterricht auch an weiterführenden Schulen
Programme und Initiativen zur Gewinnung gut ausgebildeter Lehrkräfte speziell für Musik (Stärkung der grundständigen Ausbildung, qualitativ verbesserte Ausbildung im Seiteneinstieg)
Musikalische Bildung außerhalb von Schulen
Weiterer Ausbau und Verstetigung des Kompetenzzentrums für musikalische Bildung in Schleswig-Holstein (KMB.SH), als zentrale Stelle der musikalischen Weiterbildung und der Breiten- und Begabtenförderung
Musikschulfördergesetz – u.a. Erhöhung der Landesförderung für Musikschulen, Einbindung in den Ganztag, Förderung von Kooperationen mit Musikvereinen
Stärkung der elementaren Musikpädagogik für Vorschulkinder und Kitas
Musik im ländlichen Raum
Förderprogramme für Musikaktivitäten im ländlichen Raum
Ausbau der Kulturknotenpunkte
Freischaffende Musiker*innen
Mindestlohn für Musikschaffende bei landesseitig geförderten Projekten
Ausfallabsicherung
Amateurmusikszene
Verpflichtung bei öffentlichen Neubauten eine kulturelle Mehrfachnutzung auch für musikalische Bedürfnisse zu berücksichtigen (Schulmensen und Aulen, Gemeindezentren, etc.)
Förderung von Fortbildungsangeboten für Leiter*innen und Organisationen
Pauschaler Zuschuss zur Beschäftigung von (semi-)professionellen Ensembleleiter*innen mit nachgewiesener Qualifikation (Übungsleiterpauschale)