Musikpolitische Forderungen des Landesmusikrates
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Musikalische Bildung in Schulen
- Stärkung des Musikunterrichts insbesondere in Grund- & Gemeinschaftsschulen (Umfang, Lehrkräfte: s.u.; räumliche, instrumentale und mediale Ausstattung)
- Mehr Wochenschulstunden Musikunterricht auch an weiterführenden Schulen
- Programme und Initiativen zur Gewinnung gut ausgebildeter Lehrkräfte speziell für Musik (Stärkung der grundständigen Ausbildung, qualitativ verbesserte Ausbildung im Seiteneinstieg)
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Musikalische Bildung außerhalb von Schulen
- Weiterer Ausbau und Verstetigung des Kompetenzzentrums für musikalische Bildung in Schleswig-Holstein (KMB.SH), als zentrale Stelle der musikalischen Weiterbildung und der Breiten- und Begabtenförderung
- Musikschulfördergesetz – u.a. Erhöhung der Landesförderung für Musikschulen, Einbindung in den Ganztag, Förderung von Kooperationen mit Musikvereinen
- Stärkung der elementaren Musikpädagogik für Vorschulkinder und Kitas
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Musik im ländlichen Raum
- Förderprogramme für Musikaktivitäten im ländlichen Raum
- Ausbau der Kulturknotenpunkte
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Freischaffende Musiker*innen
- Mindestlohn für Musikschaffende bei landesseitig geförderten Projekten
- Ausfallabsicherung
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Amateurmusikszene
- Verpflichtung bei öffentlichen Neubauten eine kulturelle Mehrfachnutzung auch für musikalische Bedürfnisse zu berücksichtigen (Schulmensen und Aulen, Gemeindezentren, etc.)
- Förderung von Fortbildungsangeboten für Leiter*innen und Organisationen
- Pauschaler Zuschuss zur Beschäftigung von (semi-)professionellen Ensembleleiter*innen mit nachgewiesener Qualifikation (Übungsleiterpauschale)
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Diversität, Inklusion und Gendergerechtigkeit
- Eigene Projektförderfonds
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Musikveranstalter*innen
- Förderung neuer Formate
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Musikwirtschaft / Popularmusik
- Wirtschaftsförderung für Start-Ups der Musikszene
- Newcomerförderung über lokale Veranstalter