Musikpolitische Forderungen des Landesmusikrates

  1. Musikalische Bildung in Schulen

    • Stärkung des Musikunterrichts insbesondere in Grund- & Gemeinschaftsschulen (Umfang, Lehrkräfte: s.u.; räumliche, instrumentale und mediale Ausstattung)
    • Mehr Wochenschulstunden Musikunterricht auch an weiterführenden Schulen
    • Programme und Initiativen zur Gewinnung gut ausgebildeter Lehrkräfte speziell für Musik (Stärkung der grundständigen Ausbildung, qualitativ verbesserte Ausbildung im Seiteneinstieg)
  2. Musikalische Bildung außerhalb von Schulen

    • Weiterer Ausbau und Verstetigung des Kompetenzzentrums für musikalische Bildung in Schleswig-Holstein (KMB.SH), als zentrale Stelle der musikalischen Weiterbildung und der Breiten- und Begabtenförderung
    • Musikschulfördergesetz – u.a. Erhöhung der Landesförderung für Musikschulen, Einbindung in den Ganztag, Förderung von Kooperationen mit Musikvereinen
    • Stärkung der elementaren Musikpädagogik für Vorschulkinder und Kitas
  3. Musik im ländlichen Raum

    • Förderprogramme für Musikaktivitäten im ländlichen Raum
    • Ausbau der Kulturknotenpunkte
  4. Freischaffende Musiker*innen

    • Mindestlohn für Musikschaffende bei landesseitig geförderten Projekten
    • Ausfallabsicherung
  5. Amateurmusikszene

    • Verpflichtung bei öffentlichen Neubauten eine kulturelle Mehrfachnutzung auch für musikalische Bedürfnisse zu berücksichtigen (Schulmensen und Aulen, Gemeindezentren, etc.)
    • Förderung von Fortbildungsangeboten für Leiter*innen und Organisationen
    • Pauschaler Zuschuss zur Beschäftigung von (semi-)professionellen Ensembleleiter*innen mit nachgewiesener Qualifikation (Übungsleiterpauschale)
  6. Diversität, Inklusion und Gendergerechtigkeit

    • Eigene Projektförderfonds
  7. Musikveranstalter*innen

    • Förderung neuer Formate
  8. Musikwirtschaft / Popularmusik

    • Wirtschaftsförderung für Start-Ups der Musikszene
    • Newcomerförderung über lokale Veranstalter

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