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Musikkulturelles Erbe -erhalten, verstehen, vermitteln, erleben

Landesmusikrat verfasst Resolution

Anlässlich seiner Mitgliedsversammlung in der schleswig-holsteinischen Landesbibliothek im Sommer 2026 verfasste der Landesmusikrat folgende Resolution:

Musikkulturelles Erbe in Schleswig-Holstein – erhalten, verstehen, vermitteln, erleben

Musikkulturelles Erbe prägt kulturelle Identitäten und heutige musikalische Praxis. Hörgewohnheiten, Musikunterricht, Konzertprogramme und Festivals knüpfen an vielfältige musikalische Erfahrungen der Vergangenheit an. Für Schleswig-Holstein gehört dazu auch der Blick über die heutigen Landesgrenzen hinaus: Die Musikkultur des Landes ist historisch eng mit dem Ostseeraum und insbesondere mit Dänemark verbunden. Zugleich haben durch Migration vielfältige weitere Musikkulturen hier eine Heimat gefunden. Damit diese Verbindungen und Identitäten sichtbar und erlebbar bleiben, müssen die Zeugnisse unseres musikkulturellen Erbes zugänglich und verständlich sein.

Musikkulturelle Identität entsteht und entwickelt sich durch den Erhalt, das Verstehen und die Vermittlung unseres Erbes. Ein reflektierter Umgang damit ermöglicht auch, es kritisch zu hinterfragen und schützt vor Vereinnahmung und Einengung. Die Landesregierung muss sich hier engagieren und ihre Verantwortung bei diesem Themen aktiv wahrnehmen.

In Schleswig-Holstein ist das musikgeschichtliche Erbe reich und erfordert Erhaltung, Erschließung sowie Vermittlung und Erlebnis.

1. Sammeln und erschließen:

Die Gedächtnisinstitutionen müssen so ausgestattet werden, dass sie ihrem gesellschaftlichen Auftrag auch mit Blick auf das heute weitgefasste musikkulturelle Erbe nachkommen können.

Das betrifft insbesondere die Landesbibliothek Schleswig-Holstein, die ihren Sammlungs- und Erschließungsauftrag seit Jahren nicht mit Fachpersonal gezielt erfüllen kann. Bedeutende Nachlässe in Schleswig-Holstein ansässiger Komponist*innen werden so derzeit nicht im Land gesichert und erschlossen.

2.) Verstehen und erforschen:

Die Forschungs- und Bildungsinstitutionen müssen in den Stand versetzt werden, aus den Beständen jeweils aktuelle Erkenntnisse aus den musikalischen, musikkulturellen oder musiksoziologischen Dokumenten gewinnen zu können und damit musikkulturelles Erbe für die Gegenwart zugänglich zu machen.

Das Landeskundliche Institut am Musikwissenschaftlichen Institut der CAU Kiel ist seit Jahrzehnten ohne personelle Ausstattung. Es fehlt damit jede Ressource für eine Beforschung und Vermittlung landeskundlicher Musikgeschichte.

3.) Vermitteln und erleben:

Die Vermittlung und das Erleben musikkulturellen Erbes finden wesentlich in Schule und Konzertbetrieb statt.

In den Schulen braucht es dafür qualifizierte Lehrkräfte sowie Raum für regionalmusikgeschichtliche Perspektiven im Musikunterricht. Im Konzertbetrieb sollten regionale Musikgeschichte und musikalische Vielfalt stärker sichtbar und erlebbar werden. Grundlage dafür sind die Erschließung und Erforschung des musikkulturellen Erbes, sowie entsprechende Fortbildungen des Lehrpersonals. Ein kritisch-reflektierter Umgang mit Musik stärkt dabei eine offene Gesellschaft und schützt vor ideologischer Vereinnahmung.

Bewahrung, Beforschung und Vermittlung kann und sollte zusammen und kooperativ gedacht und gefördert werden. Die Bereitstellung entsprechender Personalressourcen mindestens an der Landesbibliothek und dem musikwissenschaftlichen Institut ist dafür unerlässlich!

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Landesmusikrat Schleswig-Holstein e.V.
Rathausstraße 2 | 24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 986 58 0
Email: schleswig-holstein(at)landesmusikrat.de

Spenden: DE79 2105 0170 0092 0222 50 (wenn möglich bitte mit Spendenzweck)

Der Landesmusikrat Schleswig-Holstein e.V. ist die Dachorganisation des Musiklebens im Land.
Ihm gehören die musikalischen Verbände, Vereinigungen und Institutionen Schleswig-Holsteins an.