Mehr Musik in Schleswig-Holsteins Grundschulen!

„Musik ist ein qualifizierender Teil der Allgemeinbildung und damit unverzichtbar. Im Idealfall bilden das gemeinsame Singen und Musizieren innerhalb der Familie die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Jedoch nur die Musikerziehung in der Grundschule ermöglicht allen Kindern, unabhängig vom sozialen Umfeld, in ihrer prägendsten Lernphase eine Welterkundung mit Musik.“ So der Deutsche Musikrat in seiner Begründung zu den bundesweiten Forderungen nach mehr Musik in der Schule.

Ausgehend von der Studie „Musikunterricht in der Grundschule“, die der Deutsche Musikrat, die Bertelsmannstiftung und die Konferenz der Landesmusikräte – somit auch der Landesmusikrat Schleswig-Holstein – in Auftrag gegeben haben, sehen der Landesmusikrat und seine Mitglieder für die Bildungspolitik dringenden Handlungsbedarf. Der Landesmusikrat erkennt dabei an, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die bessere Versorgung der Grundschulen mit Musiklehrkräften als dringliche Aufgabe erkannt hat. Er begrüßt die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Seiten des Ministeriums und sagt seine weitere Mitarbeit in diesem Gremium zu. Gleichwohl ist die Veröffentlichung der Studie und die bundesweite Diskussion des dramatischen Lehrkräftemangels für das Fach „Musik“ an den Grundschulen Anlass, deutliche Forderungen an die Bildungspolitik in Schleswig-Holstein zu stellen:

 

  1. Schulische Ausbildung
    1. Stärkung des curricularen Stellenwertes des Unterrichtsfachs Musik mit einer explizit formulierten verbindlichen Stundenzahl von 2 Stunden in der Kontingentstundentafel.
    2. Maßnahmen zu Gewinnung von Studierenden, z.B. Verstetigung des Projektes „Musiktutoren“ von der Musikhochschule, dem Nordkolleg und dem Landesmusikrat und die Förderung der Sparte „Musikpädagogik“ in der Studienvorbereitenden Ausbildung des Landesverbands der Musikschulen.
  2. Erste Bildungsphase
    1. Ausbau der Studienplätze für Musiklehrkräfte an der Europauniversität Flensburg.
    2. Überarbeitung der Zugangsvoraussetzungen, z.B. darf der NC im zweiten Studienfach nicht zu einer allgemeinen Ablehnung führen.
  • Zweite Bildungsphase
    1. Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg (auf das Niveau der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst).
    2. Begleitung von Lehrkräften im Seiten- und Quereinstieg ausschließlich durch vollständig ausgebildete Grundschul-Musiklehrkräfte als Ausbildungslehrkraft in Verbindung mit einem angemessen ausgestatteten Musikraum.
  1. Dritte Bildungsphase
    1. Intensivierung der Fort- und Weiterbildung von Musiklehrkräften am IQSH, z. B. durch konsequentere Freistellung vom Unterrichtsvormittag.
  2. Kooperationen
    1. Stärkung der Musikschulen und weiterer Kooperationspartner schulischen Lernens im Feld Musik durch eine bedarfsgerechte Finanzierung auf Kommunal- und Länderebene.

 

Dazu Dr. Volker Mader, Präsident des Landesmusikrates Schleswig-Holstein:
"Im Netzwerk mit den anderen Landesmusikräten, dem Deutschen Musikrat und der Bertelsmann-Stiftung ist es endlich gelungen die Versorgung der Grundschulen in Deutschland mit Musikunterricht statistisch aufzuarbeiten. Damit existiert nun eine belastbare Grundlage für die bittere Prognose, dass das Schulfach Musik in den kommenden Jahren noch stärker in Bedrängnis geraten wird, wenn die jeweilige Landespolitik nicht sofort konsequent und in vielfältiger Weise gegensteuert."

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