Deutscher Musikrat warnt vor zusätzlichen Steuern auf musikalische Bildungsangebote
Keine neuen Steuern für musikalische Bildung - Umsatzsteuerreform gefährdet Umsatzsteuerfreiheit des Musikunterrichtes
Der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sieht eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen vor. Die Änderung der bisherigen Befreiungsregelungen lässt befürchten, dass auch musikalische Bildungsangebote künftig von zusätzlichen Steuerbelastungen betroffen sein könnten.
Das Bundesfinanzministerium betont in seinen bisherigen Aussagen, dass der Musikunterricht nicht von der Novellierung des Gesetzes betroffen sei, denn unter der Voraussetzung, dass hiermit auf einen Beruf vorbereitet werde, bliebe er wie in der Vergangenheit steuerfrei. Aus dem Gesetzentwurf selbst und dessen Begründung geht dies jedoch nicht eindeutig und zweifelsfrei hervor.
Der Deutsche Musikrat fordert gemeinsam mit dem Verband deutscher Musikschulen, dem Bundesverband der Freien Musikschulen und dem Deutschen Tonkünstlerverband von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, steuerliche Vorgaben der EU (vgl. Art. 312 i), j) Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) auf nationaler Ebene so umzusetzen, dass gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen wie „Bildung für alle“ und „kulturelle Teilhabe“ dabei keinen Schaden nehmen oder gar auf der Strecke bleiben.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Angebote zur Musikalischen Bildung dürfen nicht durch die Reform zur Umsatzsteuer zusätzlich belastet werden. Die öffentlich verantwortete musikalische Bildung wie die der privaten Anbieter müssen auf breiter Ebene steuerlich begünstigt bleiben, um kulturelle Teilhabe für alle gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzestext entsprechend zu präzisieren.“