Ermäßigungsrechner des Landesmusikrates Schleswig-Holstein

Mit diesem Ermäßigungsrechner können Sie ermitteln, ob Sie eine Ermäßigung für die Gebühren beim Landesmusikrat beantragen können.
Welche "Förderstufe" zu welchen Ermäßigungen führt, hängt vom Projekt ab und wird bei den jeweiligen Informationen für das Projekt mitgeteilt.

Der Ermäßgigungsrechner steht auch noch anderen Institutionen offen, bspw den anderen Landesmusikräten. In dem Fall, dass Sie Ermäßigungen bei anderen Projektträgern beantragen, müssen Sie den Antrag auch an den jeweiligen Projektträger richten.


Ermäßgigungsrechner

Grundvoraussetzung

Leider können Sie keine Ermäßigungen beantragen.

Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze

Bitte Anzahl Ihrer Kinder angeben:

Berechnung des eigenen Einkommens bzw. des Familieneinkommens

Was zählt alles zum Familieneinkommen? Es zählt das Einkommen aller oben angegebenen Familienmitglieder gemeinsam. Als Familie in diesem Sinne gelten auch Lebensgemeinschaften.

  1. Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
    1. das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid
    2. falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) abzüglich Werbungskosten gemäß Einzelnachweis, mindestens jedoch 1.000,00 Euro pro Jahr
  2. Sonstige Bezüge, z.B.
  3. Kindergeld
  4. Wohngeld
  5. Unterhaltsansprüche