Ermäßigungsrechner des Landesmusikrates Schleswig-Holstein
Mit diesem Ermäßigungsrechner können Sie ermitteln, ob Sie eine Ermäßigung für die Gebühren beim Landesmusikrat beantragen können.
Welche "Förderstufe" zu welchen Ermäßigungen führt, hängt vom Projekt ab und wird bei den jeweiligen Informationen für das Projekt mitgeteilt.
Der Ermäßgigungsrechner steht auch noch anderen Institutionen offen, bspw den anderen Landesmusikräten. In dem Fall, dass Sie Ermäßigungen bei anderen Projektträgern beantragen, müssen Sie den Antrag auch an den jeweiligen Projektträger richten.